Institut für LebensmittelHygiene

Der Artikel 5 der VO (EG) 852/2004 fordert die Dokumentationspflicht im Rahmen eines HACCP Systems!

Oft werden gesetzliche Forderungen als überzogen angesehen. Vor allem die Dokumentationspflicht im Rahmen von HACCP Konzepten erscheint im alltäglichen Praxisbetrieb oft lästig und wenig zielführend. Dabei zeichnet sich ein gerade ein gutes HACCP System dadurch aus, daß die Dokumentation sehr "schlank" gehalten ist. Die VO (EG) 852/ 2004 fordert lediglich eine Dokumentation an den sogenannten "kritischen Lenkungspunkten". Der Umfang der Dokumentationen sollte der Größe des Unternehmens angemessen sein. Diese Forderung geht aus dem Artikel 5 obiger VO hervor.

 

Wichtig ist, dass vor Ort Ihre spezifischen Gegebenheiten/ Produktionsschritte aufgenommen werden. Dann wird  individuell für Sie ein maßgescheidertes HACCP Konzept mit Gefahren/Risikoanalyse & fertig erstellten Dokumentationsvorlagen aus-gearbeitet! Anschließend müssen Ihre Mitarbeiter im Führen der erstellten Dokumentationen geschult werden. Diese Schulung fordert das Kap. XII der VO (EG) 852/2004. Jährliche Revisionen und Anpassungen ergeben sich ebenfalls aus den Rechtsvorgaben der EU Hygiene VO. Das alles bedeutet dann:  Ihr HACCP System "lebt"!

          Ihre Vorteile:  

  • Haftungsrisiken und Imageverlust ausschliessen
  • Rechtssichere Dokumentationen bei Beanstandungen
  • Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter stärken
  • Zufriedene Kunden, ein guter Ruf
  • Vermeiden von unnötigen Diskussionen mit der amtlichen Überwachung
  • Klar strukurierte Dokumentation ihrer Eigenkontrollen